Inhalt


Zum Anfang Der Registrator

Beim 13. Armeekorps in Agram besteht eine Messestiftung für die bei Aspern gefallenen Krieger.

Aber wie alles Schöne, Heilige und Große geriet auch diese Messe in unsrer gottlosen Zeit in Vergessenheit – bis ein General nach Agram übersetzt wurde, der sich dunkel erinnerte, in seiner Kindheit –  also als Leutnant – in dieser Messe sehr oft geschlafen zu haben. Und er wollte den schönen Brauch zugunsten des gegenwärtigen Geschlechts wieder aufleben lassen.

Man durchstöberte alle Akten. Man suchte unter allen möglichen Schlagwörtern: A – Aspern; M – Messe; S – Stiftung; K – Krieger; G – gefallene Krieger; T – tote Krieger – nirgends eine Spur.

"Wenn da überhaupt zu helfen ist", sagte der Hauptmann-Rechnungsführer, "kann uns nur der alte Registrator Boschner helfen."

Und man rief den alten Registrator Boschner vom andern Ende der Stadt.

"Aber natürlich", sagte der Jubelgreis, natürlich besteht eine Messestiftung. Is auch urntlich registriert – noch aus meiner Zeit. Suchts nur!"

"Aber wo, Herr Registrator, wo ist sie registriert?"

"Selbstverständlich unter H."

"Unter H??"

"No – wo denn sonst? Die Messe soll doch stiftungsgemäß am Pfingstsonntag um halber zehne gelesen werden."

Roda Rodas Cicerone: Von Austria bis Zibebenstrudel ; Anekdoten, Schwänke, Geschichten. - Berlin 1965. - S. 114.

Zum Anfang Wem gehört der Pergamonaltar?

Der Pergamonaltar ist nachweislich und für alle Zeiten rechtmäßiges Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Warum?

  1. Attalos III., der letzte König des Pergamenischen Reiches, vererbte sein Reich den Römern.
  2. Das Weströmische Reich ging zwar im Jahre 476 vorübergehend unter, doch durch die Translatio imperii beerbte später das Heilige Römische Reich die Römer.
  3. Die Bundesrepublik Deutschland ist rechtmäßige Erbin des Heiligen Römische Reiches. Wer dies bezweifelt, dem kann entgegengehalten werden, daß diese Republik u.a. den Verpflichtungen der regelmäßigen Staatsleistungen nachkommt, die z.B. auf dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 (Heiliges Römisches Reich!) beruhen.

Da also die Bundesrepublik Deutschland über das Heilige Römische Reich und das Römische Reich Erbe des Pergamenischen Reiches ist, gehört ihr auch der Pergamonaltar.

(Es gibt allerdings eine Hintertür, die im Interesse der Bundesrepublik Deutschland streng geheim bleiben sollte:

Wie im Wikipediaartikel zu Attalos III. (mit Quellenangaben) nachzulesen ist, war es sein Wille, daß Pergamon und die griechischen Städte frei bleiben sollten. Sollte also die Türkei die Stadt Bergama von ihren nichtgriechischen Bewohnern räumen lassen, sie zu einer freien griechischen Stadt erklären und dies völkerrechtlich anerkannt werden, hätte diese Freistadt Pergamon wohl einen Rechtsanspruch auf Rückübertragung des Altars.)

 

 

aktualisiert: 10.01.2016